ALLGEMEIN:
A1) Preisangebote (Lizenzgebührenangebote)
verstehen sich freibleibend aufgrund der derzeitigen Hardt- und Softwarepreisliste.
Irrtum vorbehalten.
Aufträge gelten als angenommen und bindend, wenn sie von IT EDV Schiestl bestätigt bzw. mündlich vereinbart werden.
A2) Lieferung
erfolgt auf Rechnung und nach telefonischer Terminvereinbarung. Liefertermine gelten nur, wenn diese
schriftlich bestätigt werden.
A3) Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag netto Kassa bei Erhalt der Faktura, spätestens innerhalb von
7 Tagen zahlbar. Bei Display Stelen und Werbeseiten bzw. Webseiten erfolgt eine Abbuchung vom Konto des Kunden.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Zinsen zu verrechnen.
Gutschriften bzw. Guthaben kann nur gegen eine Ware eingelöst werden – nicht für Technikereinsatz sowie Anfahrten.
A4) Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
A5) Erfüllungsort und Gerichtstand
Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag gilt Zell am Ziller als vereinbart.
SOFTWARE / MARKETING – WERBESEITEN und PRÄSENTATIONEN
B1) Programmnutzung
Die Dokumentationen und Programme sind urheberrechtlich geschützt.
Dem Kunden (Lizenznehmer) wird untersagt, Programme, Daten und Dokumentationen zu ändern, zu
vervielfältigen, oder an Ditte weiterzugeben.
Die Verwendung der Programme oder Werbeseiten auf mehreren Rechnern innerhalb eines Unternehmens
oder eines Firmenzusammenschlusses ist nur zulässig, wenn mit IT-Schiestl eine schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die vorstehende Bestimmung oder einer sonstigen Verletzung des Urheberrechts
verpflichtet sich der Lizenznehmer (Kunde – Benutzer) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe der 10-fachen Lizenzgebühr
des Programms oder Aufwandes, mindestens jedoch Euro 10000,–. Die Geltendmachung von Schadensersatzanspruch
darüber hinaus bleibt vorbehalten.
B2) Gewährleistung
Die Programme bzw. Werbeseiten werden vor der Auslieferung sorgfältig geprüft. Für das ordnungsgemäße Überspielen bzw.
Einspielen auf den Datenträger übernehmen wir befristet auf drei Monate ab Rechnungsdatum eine Garantie.
Ersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn der Datenträger unsachgemäß benutzt oder durch Gewalteinwirkung
beschädigt wurde. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Für die unrichtige und unsachgemäße Anwendung der Programme übernehmen wir keine Gewährleistung. Eine Haftung für
Schäden aufgrund unrichtiger und unsachgemäßer Anwendung sind ausgeschlossen.
B3) Softwarepflegevereinbarung / Werbeseitenverlängerung /Wartungen Terminal
Nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist der Abschluss einer Softwarepflegevereinbarung (690,– Euro im Jahr)bzw. Wartung-Terminal und Stele (780,– im Jahr) und Webseiten (480,– Euro im Jahr) sowie Werbeseiten(480,– im Jahr) für die ersten 2 Jahre und bei Werbeseiten für 3 Jahre obligatorisch. Ein Übergang zur reinen Stundenverrechnung behält sich IT EDV Schiestl vor. Erstellung und Einspielung sowie Speicherplatz – Fernwartung und Zeitschaltungen wird nach Aufwand verrechnet (HR 85,–). Die Softwarepflege und Wartung der Werbeseiten beinhaltet laufende Betreuung und Update auf den neuesten Stand.IT EDV Schiestl behält sich vor Programme und Werbeseiten zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und ganz neu zu organisieren. Für die Leistungen sind die Jahresbeträge bzw. Vereinbarungen im Voraus zu bezahlen.
Die Vereinbarungen müssen mindestens drei Monate vor deren Beendigung schriftlich per Einschreiben aufgekündigt werden, da diese für jeweils ein weiteres Jahr gültig sind.
Hardware und Allgemeine Informationen
C1) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Lieferung der Ware durch IT EDV Schiestl auf den Käufer über.
C2) Eigentumsvorbehalt
IT EDV Schiestl behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung vor.
Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.
C3) Abnahme
Soweit IT EDV Schiestl die Produkte bzw. Werbeseiten installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation am Aufstellungsort von IT EDV Schiestl durchgeführt. Der Käufer ist berechtigt an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach der Funktionsprüfung teilt IT EDV Schiestl dem Käufer die Betriebsbereitschaft des Produktes bzw. der Werbeseite mit.
C4) Gewährleistung
IT EDV Schiestl gewährleistet, dass die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material – und
Fabrikationsfehlern sind.
IT EDV Schiestl verpflichtet sich, fehlerhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Werden Erzeugnisse nicht vertragsmäßig geliefert, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Ansprüche für die weitere Abwicklung. Im Vertragsverhältnis gegenüber Unternehmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelrüge sowie eine absolute Frist von 6 Monaten für das Aufzeigen verdeckter Mängel. In beidseitigen Unternehmensgeschäften gilt eine Anwendung der Bestimmungen zur Beweislastumkehr als ausgeschlossen.
C5) Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen IT EDV Schiestl, sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B: aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Wie übernehmen auch keine Haftung für die Datensicherung bzw. Daten. Dies gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.